Ist das Usenet legal?
Ja, an sich ist das Usenet zu 100% legal – schließlich handelt es sich hier lediglich um ein Kommunikationssystem. Die Frage nach der Legalität des Usenet bezieht sich aber zumeist auf die Nutzung von Newsgruppen aus der Subhierarchie alt.binaries, die speziell für die Verbreitung von binären Dateianhängen geschaffen wurde. Je nach Gruppe werden dort bestimmte Dateien geteilt, also zum Download bereit gestellt: So gibt es beispielsweise die Gruppen alt.binaries.dvd, alt.binaries.e-books, alt.binaries.games, alt.binaries.movies, alt.binaries.music, alt.binaries.pictures oder alt.binaries.warez. Vollständigen Zugriff auf alt.binaries-Gruppen gibt es nur über kommerzielle Newsserver, da der hohe Traffic andere Server überlasten würde. Um Zugang zu alt.binaries-Gruppen zu haben, muss man daher in der Regel einen Account bei einem kostenpflichtigen Usenet-Provider haben.
Problematisch ist es nun, wenn in diesen Newsgruppen Inhalte geteilt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Hier handelt es sich dann sowohl beim Up- als auch beim Download um Verstöße gegen das Urheberrecht (wie im WWW auch), die strafrechtlich verfolgt werden können. Das Usenet an sich ist also keinesfalls illegal, allerdings können damit illegale Handlungen vollzogen werden.
Anders als beim Filesharing/p2p im WWW ist der Nutzer eines Premium-Usenetaccounts allerdings vollkommen anonym – die Verbindung wird über eine geschlossene Leitung hergestellt und häufig sogar SSL-verschlüsselt. Auch Versuche den jeweiligen Usenet-Provider für Verstöße gegen das Urheberrecht rechtlich verantwortlich zu machen, sind bislang gescheitert: „Der Betreiber einer Usenet-Servers haftet nicht als Mitstörer“, Oberlandgericht Düsseldorf 2008 (vgl.: Webhosting und Recht). Allerdings gibt es auch Provider, die als illegal erklärt und gesperrt wurden. Hierbei handelte es sich aber um Anbieter, die explizit damit Werbung gemacht haben, dass bei Ihnen entsprechende Dateien kostenlos heruntergeladen werden könnten.